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Allgemeine Geschäfts- & Vertragsbestimmungen
1. Vertragsbeginn Das Auftrags- oder Vertragsverhältnis beginnt mit der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrages, dem diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbestimmungen beigelegt sind.
2. Geltungsbereich Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die auszuführenden Arbeiten nach den vereinbarten Leistungsparametern sorgfältig und fachgerecht zu erbringen.
3. Vertragsdauer, Kündigung Der Vertrag ist für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann, unter Einhaltung einer 2- monatigen Kündigungsfrist, jederzeit auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden.
4. Preise und Konditionen Die Monatspauschalen werden jeweils bis zum 1. des laufenden Monats in Rechnung gestellt und sind rein netto, innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum, zahlbar. Einzelrechnungen sind, rein netto, zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Wir behalten uns vor die Zahlungskonditionen einseitig anzupassen.
5. Preisanpassungen Der Auftragnehmer ist berechtigt, vorgeschriebene Lohnerhöhungen für das Personal im Reinigungsgewerbe sowie Erhöhungen gesetzlicher Sozialabzüge anzupassen. Der Auftragnehmer behält sich eine Preisanpassung, gemäss dem schweizerischen Index-Stand, vor. Allfällige Preisanpassungen werden vorgängig dem Auftraggeber mitgeteilt und erfolgen in der Regel auf den 1. Januar eines jeden Jahres. Findet eine Veränderung der Verhältnisse mit Auswirkung auf den Aufwand des Auftrages statt, wird ein neues Leistungsverzeichnis/ Pflichtenheft mit angepassten Preisen erstellt.
6. Mängelrüge Der Auftraggeber kann die ordnungsgemässe Durchführung der Reinigungsarbeiten jederzeit selbst überprüfen. Beanstandungen müssen dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, berechtigte Beanstandungen, für welche er einzustehen hat, umgehend sachgemäss zu beheben.
7. Personaleinsatz Der Auftragnehmer setzt für die auszuführenden Arbeiten die erforderlichen Ressourcen ein. Jegliche Einsicht in Geschäftsunterlagen sowie jede Handlung, die zu einer Verletzung des Amts-, Geschäfts- oder Berufsgeheimnis führen könnte, ist dem Reinigungspersonal strengstens untersagt.
8. Material und Geräte Die Bereitstellung der zur Reinigung benötigten Materialien, Geräte und Werkzeuge werden, bei Vertragsabschluss, zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgesprochen. Reinigungsmittel werden vom Auftragnehmer gestellt. Grundsätzlich werden hochwertige Produkte verwendet.
9. Ausführungstage/ Feiertage Die Ausführungstage sind im Reinigungsplan festgelegt. An den Feiertagen entfällt die Reinigung ersatzlos.
10. Haftpflicht Der Auftragnehmer haftet für alle, anlässlich der Ausführung der Reinigungsarbeiten durch ihn oder seine MitarbeiterInnen verursachten Schäden in Höhe eines von Ihm abgeschlossenen HaftpflichtversicherungsVertrages. Es besteht derzeit ein Versicherungsvertrag, mit einer Deckungssumme pro Ereignis für Personen und Sachschaden von CHF 5’000’000.00.- CHF.
11. Änderungen Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
12. Gerichtsstand Erfüllungsort ist für beide Teile Steinhausen, Gerichtsstand Zug.